***Wichtiger Hinweis***
Da Richtlinien, Paragraphen, Gesetze, etc. aendern koennen, empfiehlt es sich bei ernsthaften Interessen direkt an die Behoerden in Neuseeland oder an die Botschaft in Deutschland zu wenden. -> www.nzembassy.de, www.immigration.govt.nz
***Wichtiger Hinweis***
Neben der Gueter- und Umsatzsteuer (GST), bei uns bekannt unter Mehrwertsteuer, gibt es auch in Neuseeland eine Einkommenssteuer.
Alle Einkommen ausser Kapitalgewinne werden versteuert.
Kapitalgewinne sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Ausnahmen sind Gewinne aus Kapitalanlagen von Veraeusserungen von privaten Grund und Boden wenn:
– Grund und Boden zum Zweck des Wiederverkaufs
– erworben wird;
– das Unternehmen des jeweiligen Steuerzahlers mit
– solchem Grund und Boden handelt; oder
– die Veräußerung in organisierter Form zur
– Gewinnerzielung unternommen wird.
Einkommenssteuer:
> privat Personen:
Arbeitgeber sind verpflichtet die Steuern direkt vom Lohn abzuziehen und abzuliefern. Am Ende des Jahres haben Steuerpflichtige eine Steuererklaerung einzureichen. Aufgrund dieser wird die definitive Veranlagung erfolgen und die bereits gelieferten Betraege verrechnet.
bis NZ$ 38000, 19.5%
NZ$ 38001 bis NZ$ 60000, 33%
ab 60001, 39%
> Unternehmen:
33%
Mehrwertsteuer (GST):
12,5%
-
Einkommen von nicht Ansaessigen:
Zinseinkünfte von nicht Ansaessigen unterliegen entsprechendem Steuerabzug (10% sofern Doppelbesteuerungsabkommen greifen, 15% in anderen Faellen) oder einer Gebuehr von 2%. Dividenden, die an nicht Ansaessige ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls dem Steuerabzug. Unternehmen, die eine voll anrechenbare Dividende an nicht Ansaessige auszahlen, können einen Abschlag auf einen Teil ihrer Unternehmenssteuer erhalten. Der Steuerabzug beläuft sich auf 33%.
Quelle: Neuseelaendische Botschaft
Alle Angaben ohne Gewaehr
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