Angesichts der niedrigen Arbeitslosenrate ist es mittlerweilen etwas einfacher geworden in Neuseeland einen Job zu finden.
Wie im Prinzip in allen Ländern dieser Welt, gelten auch für den neuseeländischen Arbeitsmarkt Regeln, die die aktive Mitarbeit des Arbeitsuchenden zwingend erfordern. Hauptkriterium in diesem Zusammenhang ist schlicht und einfach, daß die absolute Mehrzahl der Arbeitgeber den Bewerber zunächst nach seiner Qualifikation, den Englischkenntnissen, sowie evtl. seiner neuseeländischen Arbeitserfahrung auswählt.
Erst danach kommt es zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, das die Anwesenheit des Jobsuchenden zwingend erfordert; es sei denn, er verfügt über außerordentliche Erfahrungen und Fähigkeiten, die dem neuseeländischen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Der überwiegende Teil der offenen Stellen wird von Recruitment-Agencies vermittelt, die sich im Auftrag der Arbeitgeber geeignete Kandidaten auswaehlen. Sie können selbstverständlich Ihren Lebenslauf etc. selbst an die betreffenden Unternehmen übersenden, jedoch werden Sie in der Mehrzahl der Fälle die Antwort bekommen, daß Sie nicht berücksichtigt werden können, da Sie über kein Arbeitsvisum bzw. kein permanentes Aufenthaltsrecht verfügen.
Dieses ist die Hauptdiskrepanz im neuseeländischen Einwanderungsrecht und erscheint oft wie ein Teufelskreis. Mit der richtigen Vorbereitung kann dem jedoch entgegengewirkt werden. Bitte beachten Sie auch hierbei wiederum die Tatsache, daß 30% der Anträge, die im Alleingang gestellt werden, abgelehnt werden.
Der Beschäftigungsbeginn kann sich in solchen Fällen um mehrere Monate verzögern, was sowohl dem Unternehmen als auch dem Antragsteller nicht zumutbar ist. Oft hat dies aber auch die endgültige Rücknahme eines wertvollen neuseeländischen Stellenangebots zur Folge.
Die Suche nach einer geeigneten Stelle sollte also von vorneherein vernünftig geplant und organisiert werden. Wir vermitteln Ihnen geeignete Kontaktadressen bzw. Internetlinks, damit Sie sich vorab ein Bild von Ihrer Situation machen können.
Im allgemeinen haben wir die Erfahrung gemacht, daß Bewerber mit dem richtigen Engagement und einem sicheren Auftreten keine Probleme haben, eine geeignete Stelle zu finden, sofern sie bereit sind zum geeigneten Zeitpunkt nach Neuseeland zu reisen und die Suche vor Ort aktiv zu gestalten. Auch ist sogenanntes 'cold calling' hier sehr beliebt.
Musterlebensläufe nach Kiwi-Art stellen wir Ihnen zu gegebener Zeit gerne zur Verfügung.
Die Mehrzahl der Stellenangebote wird nicht öffentlich ausgeschreiben (z. B. in Zeitungen, NZ Work and Income (Arbeitsamt), deshalb ist es im allgemeinen sinnlos sich Zeitungen für teures Geld nach Hause schicken zu lassen. Lassen Sie sich nicht von solchen Angeboten blenden, Sie können diese Informationen ausnahmslos im Internet umsonst finden.
Registration:
Eine Anzahl von Berufen bedarf der vorherigen Registration bzw. Zulassung durch die entsprechende Behörde, bevor ein Antrag auf Permanent Residence bzw. ein Arbeitsvisum gestellt werden kann.
Erst wenn der Bewerber die volle Zulassung in dem entsprechenden Beruf vorweisen kann, wird der Antrag durch die Behörden angenommen.
Anforderungen
Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, brauchen Sie ein festes Arbeitsangebot aus Neuseeland und benoetigen ein "Approval in Principle", das von der Einwanderungsbehoerde Neuseelands an den jeweiligen Arbeitgeber ausgestellt ist. Gleiches gilt bei Praktika (bei denen jedoch kein "Approval in Principle" notwendig ist), bei ehrenamtlicher Arbeit und Taetigkeiten, fuer die als Gegenleistung freie Unterkunft/Verpflegung gewaehrt wird, z.B. beim Arbeiten auf einer Farm.
Anerkennung von Diplomen
Meist werden europaeische Diplome, Studienausweise, etc nicht anerkannt. Ist ein entsprechendes Diplom fuer die Stelle vorgeschrieben, muss ein neuseelaendische Examen abgelegt werden.
Infos und Unterlagen erhalten Sie bei:
New Zealand Embassy
The Visa Officer
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Beantragen koennen Sie das Visum bei:
Deutschland und Oesterreich:
New Zealand Embassy
Atrium
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Deutschland
Tel: (49 30) 2062 10
Fax:(49 30) 2062 1114
E-mail: nzemb@t-online.de
Schweiz: Neuseelaendisches Generalkonsulat
2 Chemin des Fins
1218 Grand Saconnex
Geneva (PO Box 334, CH-1211)
Geneva 19
Schweiz
E-mail: nz@mbox.unicc.org
Arbeitsgesetze
Arbeitsgesetze garantieren nationale Mindestloehne fuer Erwachsene und junge Leute, die normalerweise nicht unterschritten werden duerfen. Allen Arbeitnehmern sind 11 bezahlte Feiertage pro Jahr garantiert. Weibliche Arbeitnehmer ebenso wie ihre Partner koennen einen unbezahlten Erziehungsurlaub von bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
Gesetze gegen Diskriminierung sollen gleiche Beschaeftigungsmoeglichkeiten schaffen und den Beduerfnissen benachteiligter Menschen auf dem Arbeitsmarkt nachkommen. Arbeitgeber duerfen weder Gehaltsunterschiede aufgrund des Geschlechts festlegen, noch Arbeitnehmer aufgrund ihres Geschlechts, Familienstandes, Glaubens, ihrer moralischen Werte, Gesichtsfarbe, Rasse, ethnischen oder nationalen Zugehoerigkeit, aufgrund von Behinderungen, ihres Alters, ihrer politischen Meinung, ihrer Stellung im Beruf oder ihrer sexuellen Ausrichtung bei Einstellungen, Entlassungen, Fortbildungen oder Befoerderungen diskriminieren.
Quelle: neuseelaendische Botschaft
Working Holiday fuer Buerger Deutschlands:
Deutsche Buerger zwischen 18 und 30 Jahren koennen sich fuer ein Working Holiday Visum bewerben. Dabei muss der Hauptgrund "Ferien" sein. Das Visum erlaubt Teilzeitarbeit in Neuseeland und ist 12 Monate gueltig.
Bewerben koennen Sie sich mit einer ausgefuellten "Application Form" bei:
Peter Brendle, Visa Officer
New Zealand Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Die "Application Form" ist erhaeltlich unter: http://www.immigration.govt.nz/forms/
Tipps und Stellen:
monster.co.nz
jobuniverse.co.nz
myjob.co.nz
nzjobs.co.nz
jobstuff.co.nz
new-zealand-jobs.com
employment.co.nz
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kiwijobs.co.nz
Speziell fuer Einwanderer:
Gesundheitsbereich
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Bildung
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